Nutzungsbedingungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- boost ist ein gemeinnütziges Unternehmen, dessen Ziel es ist, gemeinnütziges Engagement verstärkt im Alltag von Menschen zu integrieren und gleichzeitig neue Einnahmequellen für gemeinnützige Organisationen zu erschließen.
- Als Privatnutzer kannst du über boost bei deinen Lieblings-Onlineshops einkaufen, wodurch boost eine Provision verdient. 90% der Provision schreiben wir dir anschließend gut.
- Als Nutzer hast du die Möglichkeit, deine Rückvergütungen mit wenigen Klicks zu spenden und einer bei boost registrierten Organisation zuordnen. boost leitet die Spenden zu 100% weiter.
- Dein Einkauf wird nicht teurer und die Mitgliedschaft bei boost ist kostenfrei.
Bitte lies die nachfolgenden Nutzungsbedingungen!
Bei Fragen schreibe uns einfach eine E-Mail an info@boost-project.com!
Nutzungsbedingungen gültig ab 20.10.2017
Hier geht es zu den Nutzungsbedingungen gültig ab 01.07.2016
Präambel
Die Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH (nachfolgend „boost“ oder „Gesellschaft“) ist eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft mit Sitz in Berlin. boost verfolgt gemeinnützige Ziele und verpflichtet sich, etwaige Gewinne für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Das Ziel von boost ist es, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen (nachfolgend „Organisationen“, auf der Website als „Charities“ bezeichnet) einzuwerben. Dies geschieht in Kooperation mit Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen.
1 Geltungsbereich
Die Internetplattform boost-project.com wird von dem gemeinnützigen Unternehmen Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH (Kurfürstenstr. 114, 10787 Berlin) betrieben.
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH und registrierten Nutzern sowie Website-Besuchern und Plattformnutzern (zusammen im Folgenden „Nutzer“). Sie regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer beim Besuch der Website boost-project.com und bei der Nutzung der Plattform bzw. der darin vorhandenen Funktionalitäten. Durch die Verwendung der boost-Plattform erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an. Akzeptiert ein Nutzer diese Bedingungen nicht, ist er nicht berechtigt, die boost-Plattform zu verwenden. Die Nutzungsbedingungen gelten als angenommen, wenn
- der Nutzer im Registrierungsprozess die entsprechende Schaltfläche für die Annahme der Nutzungsbedingungen anklickt (siehe Ziffer 4) oder
- ein Nutzer, der sich vor dem 17.06.2016 auf der boost-Plattform registriert hat, diesen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb der eingeräumten Frist widerspricht (siehe Ziffer 15) oder
- der Nutzer unseren Service tatsächlich nutzt. In diesem Fall erkennt der Nutzer an, dass wir die Nutzung unseres Services als Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen ansehen.
Diese Nutzungsbedingungen sind ab dem 01.07.2016 gültig und können jederzeit unter www.boost-project.com/de/agb abgerufen werden.
Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen, die Nutzungsbedingungen für Organisationen.
2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Nutzer kann über die boost-Plattform Einnahmen erzielen (z.B. bei Online-Einkäufen) und diese über die boost-Plattform spenden oder sich auszahlen lassen. Um Einnahmen durch Online-Einkäufe zu erzielen, stellt boost ein Shopverzeichnis zur Verfügung, über das der Nutzer mittels spezieller „Trackinglinks“ zu Shops gelangen kann. Ein Shop im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist ein Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, die online bestellt oder zugänglich gemacht werden. Gelangt ein Nutzer über einen auf der boost-Plattform bereitgestellten Link zu einem Shop und tätigt dort anschließend eine Bestellung, verdient boost im Normalfall eine Provision (nicht ausschließliche Voraussetzungen siehe 7.2.2). Sobald der Shop die Provision an boost endgültig ausgezahlt hat, bekommt der Nutzer soweit rechtlich und vertraglich zulässig 90% der Provision rückvergütet (Ausnahmen siehe 7.2.5).
(2) Der Nutzer kann über boost entstandene Einnahmen spenden oder auch Spenden per Überweisung an boost leisten. Geleistete Spenden können direkt einer dritten bei boost registrierten Organisation oder zunächst einem Nutzerkonto zugeordnet werden, von dem aus der Nutzer ein Zuwendungsziel angeben kann (siehe Ziffer 9).
(3) Ein registrierter Nutzer kann neben selbst getätigten Spenden unter Umständen auch Spenden, die er nicht selbst getätigt hat, oder von Unternehmen stammende Sponsoringgelder auf seinem Nutzerkonto gutgeschrieben bekommen. Er erhält damit die Möglichkeit, ein Zuwendungsziel für diese Zuwendungen anzugeben. Ein Anspruch auf derartige Gutschriften besteht nicht.
(4) boost nutzt die eingeworbenen Zuwendungen satzungsgemäß zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen. Eingeworbene Spenden und Sponsoringgelder (Sammelbegriff im Folgenden „Zuwendungen“) werden entsprechend an dritte, bei boost registrierte Organisationen ausgezahlt. Für die Auszahlung an eine Organisation müssen die unter Ziffer 9.5 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
(5) Die Gesellschaft behält sich vor, das Leistungsangebot im Sinne der Gesellschaftsziele zeitweise oder dauerhaft zu ergänzen oder zu ändern. Zukünftige Angebote und Leistungen unterliegen ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen. Es besteht kein Anspruch auf die Beibehaltung einzelner Teile des Leistungsangebotes oder des Leistungsangebotes im Ganzen.
3 Nutzungsvoraussetzungen
Nutzungsberechtigt ist jede natürliche Person, die das 14. Lebensjahr abgeschlossen hat. Jugendliche unter 18 Jahren haben vor der Nutzung und Registrierung die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen. Voraussetzung für die Nutzung ist ferner die Annahme dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen.
4 Eröffnung eines Nutzerkontos
(1) Um ein Nutzerkonto zu eröffnen und zu nutzen, muss der Nutzer sich registriert und diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben. Die Registrierung kann nur erfolgen, wenn der Nutzer durch Markieren des Feldes „Ich habe die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung gelesen und stimme ihnen zu.“ diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert und dadurch in seine Registrierung aufgenommen hat.
(2) Die Registrierung als Nutzer ist kostenfrei. Bestimmte Vorteile/Funktionalitäten der Plattform stehen nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Hierzu gehören zum Beispiel
- volle Transparenz über die entstandenen Einnahmen und Spenden
- die Möglichkeit, sich Rückvergütungen auszahlen zu lassen (sofern diese nicht über die boost-Plattform gespendet werden sollen)
- die Registrierung einer Organisation und Verwaltung des Organisationsprofils
- die Teilnahme am „Weitersagen-Programm“
- die Möglichkeit, Bonusspenden gutgeschrieben zu bekommen, bspw. über das „Weitersagen-Programm“ (siehe Ziffer 10), und zu verteilen, d.h. ein Zuwendungsziel für Spenden anzugeben, die der Nutzer nicht selbst geleistet hat.
(3) Jede Person darf nur ein Nutzerkonto eröffnen. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung ausschließlich wahre Angaben zu machen, insbesondere was seine Identität betrifft. Möchte der Nutzer eine Spendenbescheinigung für von ihm getätigte Spenden erhalten, so muss er seinen Namen, seine Postanschrift sowie Email-Adresse vollständig und richtig mitgeteilt haben.
(4) boost sendet dem Nutzer Emails bezüglich seiner Teilnahme bei boost, z.B. wenn das Nutzerkonto eine neue Gutschrift aufweist oder wenn es wichtige Neuerungen hinsichtlich des Produktes oder seines Nutzerkontos gibt. Der Nutzer erklärt sich hiermit einverstanden und verpflichtet sich, den Eingang von Emails regelmäßig zu prüfen. Der Nutzer kann sein Einverständnis zum Empfang von Emails jederzeit widerrufen, bspw. per Email an info@boost-project.com.
(5) boost ist berechtigt, den Antrag zur Eröffnung eines Nutzerkontos und zur Nutzung der Plattform ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen. boost ist unter den in Ziffer 13 genannten Gründen berechtigt, das Nutzerkonto zu schließen und den Nutzer von der Teilnahme auszuschließen.
5 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer führt keinen Missbrauch oder Betrug über die boost-Website / -Plattform oder sein boost-Nutzerkonto durch oder schadet boost in anderer Weise.
(2) Der Nutzer stellt weder auf der an die boost-Plattform angeschlossenen Website (z.B. boost-project.com) noch in den Mitteilungen, die über die boost-Plattform in soziale Medien übermittelt werden, Inhalte der folgenden Art ein oder verlinkt auf solche:
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen
- Jugendgefährdende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder sittenwidrige Inhalte
- Inhalte, die vulgäre Sprache, diskriminierende Aussagen oder obszöne, aggressive oder despektierliche Ausdrücke beinhalten
- Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
- Irreführende Inhalte
- Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte)
- Inhalte, die einer registrierten Organisation oder einem Partnerunternehmen oder -shop gewollt Schaden zufügen
- Aufrufe zu Boykotten, rechtswidrigen oder unfriedlichen Handlungen
(3) Der Nutzer ist für sein Verhalten auf den der boost-Plattform angeschlossenen Websites (z.B. boost-project.com) und für alle von ihm eingestellten Inhalte und deren Richtigkeit uneingeschränkt verantwortlich. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass von ihm eingestellte Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Jugendschutzvorschriften) oder die guten Sitten verstoßen und nicht Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenschutzrechte) verletzt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, vor dem Einstellen von Inhalten wie Texten, Bildern oder Videos die erforderlichen Einwilligungen der Urheber, Beteiligten, Berechtigten und Betroffenen einzuholen. Der Nutzer stellt boost von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hervorgehen, frei.
(4) Erlangt boost Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder besteht auch nur der Verdacht, dass Inhalte unzulässig sein könnten, kann boost diese Inhalte jederzeit von der Website entfernen.
(5) Der Nutzer hat für sein boost-Konto ein möglichst sicheres Passwort zu wählen und dies sowie andere Zugangsdaten streng geheim zu halten. boost ist unverzüglich zu informieren (per Email an info@boost-project.com oder postalisch), sofern der Nutzer Hinweise darauf hat, dass Dritte unbefugt Zugriff auf die Zugangsdaten oder das Konto erhalten haben.
(6) Der Nutzer setzt keine externen Links auf boost, um damit auf kommerzielle Weise Geld zu verdienen. Des Weiteren ist es nicht gestattet, von boost zur Verfügung gestellte Links in Spam-Emails zu versenden oder anderweitig in belästigender Art und Weise zu verbreiten.
(7) Sofern ein Nutzer gegen die genannten Pflichten verstößt, behält boost sich vor, den Nutzer von der Nutzung der Plattform auszuschließen und sein Konto zu löschen (siehe auch Ziffer 13). Des Weiteren behält boost sich vor, Schadenersatz geltend zu machen und/oder Strafanzeige zu erstatten.
6 Nutzungsrechte
Stellt der Nutzer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte öffentlich auf der boost-Plattform ein (z.B. wenn ein Nutzer auf boost postet, dass er eine bestimmte Organisation unterstützt), so räumt er hiermit boost das zeitlich und räumlich nicht beschränkte Recht ein, diese Inhalte auf mit der boost-Plattform verknüpften Websites, auf mit boost assoziierten Social Media Seiten, in Werbematerialen für boost (on- und offline) sowie über die boost-Schnittstelle auf Seiten von boost-Partnern öffentlich zugänglich zu machen. Hierzu zählen auch Inhalte, die andere Seiten mit Zustimmung des Nutzers an boost übermittelt haben. boost kann die eingestellten Inhalte unter Berücksichtigung des ursprünglichen Sinns kürzen und in dieser Form veröffentlichen.
7 Einnahmen über boost
7.1 Allgemeines
(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit, über boost Einnahmen zu erzielen, z.B. indem er im Zuge von Online-Einkäufen/-Bestellungen Rückvergütungen verdient. Für das Entstehen einer Rückvergütung ist eine Annahme dieser Nutzungsbedingungen zwingend erforderlich.
(2) boost kann jederzeit sein Leistungsangebot ergänzen und weitere Einnahmemöglichkeiten anbieten. Werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, erstattet boost dem Nutzer 90% der durch ihn entstehenden Umsätze.
7.2 Rückvergütungen aus Online-Einkäufen
7.2.1 Funktionsweise
(1) Gelangt ein Nutzer über einen im boost-Shopverzeichnis bereitgestellten Link zu einem Shop und tätigt dort anschließend eine Bestellung, verdient boost im Regelfall und in Abhängigkeit vom Wert und der Art der im Partnershop bestellten Ware oder Dienstleistung eine Provision. Wird diese vom Shop an boost ausgezahlt, wird dem Nutzer 90% der Provision rückvergütet (für Ausnahmen siehe 7.2.5). Die Rückvergütung findet ausdrücklich in Abhängigkeit zur tatsächlichen Auszahlung der Provision an boost statt. Verdient boost keine Provision (gleich aus welchem Grund), entsteht keine Rückvergütung an den Nutzer.
(2) Der Kaufvertrag, den der Nutzer eingeht, kommt nicht zwischen boost und Nutzer sondern zwischen Nutzer und Shop zustande. Der Anspruch auf Auszahlung der Provision steht aufgrund der zwischen den Shop und boost geschlossenen Verträge boost zu. boost steht nicht für die Entstehung von Provisionsansprüchen von boost gegenüber Shops ein. Der Nutzer hat erst nach Auszahlung der Provision an boost einen Anspruch auf die Rückvergütung. Die Auszahlung an boost kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Solange die Provision nicht an boost ausgezahlt wurde, stellen die im Nutzerprofil angezeigten Beträge lediglich voraussichtliche, erwartete Rückvergütungen dar.
7.2.2 Voraussetzungen
Damit eine Rückvergütung stattfinden kann, müssen zwingend, aber nicht ausschließlich, die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Nutzer ist vor seiner Bestellung bei einem Partnershop durch den Klick auf einen Link auf der boost-Website oder einer mit der boost-Plattform verbundenen Website zum entsprechenden Partnershop gelangt.
- Der Nutzer hat nicht zwischen dem Zeitpunkt des Klicks auf den Link zum Shop und dem Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung auf anderen Websites auf einen Link geklickt, der ebenfalls zum bereits über boost aufgerufenen Shop führt.
- Der Nutzer hatte beim Aufruf des Shops über boost noch keine Artikel in seinem Warenkorb beim Shop.
- Es hat ein erfolgreicher Geschäftsabschluss zwischen dem Nutzer und dem Partnershop stattgefunden.
- Der Shop hat registriert, dass der Einkauf über boost zustande kam, und dies entsprechend an boost übermittelt.
- Der Nutzer hat die gelieferte Ware angenommen und diese vollständig bezahlt.
- Die gesetzliche oder vertragliche Widerrufsfrist ist abgelaufen.
- Weder Nutzer noch Partnershop haben die Bestellung storniert oder die Provision aberkannt, gleich aus welchem Grund.
- Die Provision ist endgültig und widerspruchslos vom Shop oder dem beauftragten Affiliate-Netzwerk an boost ausgeschüttet worden.
7.2.3 Höhe der Rückvergütungen
(1) Dem Nutzer werden 90% der aus seinen Einkäufen/Bestellungen resultierenden Provisionseinnahmen rückvergütet, sofern eine Rückvergütung nicht aus rechtlichen, vertraglichen oder technischen Gründen unmöglich ist (siehe 7.2.5). Die Provision wird vom jeweiligen Partnershop festgelegt und am bestellten Waren- bzw. Leistungswert unter Ausschluss der Umsatzsteuer sowie der Versand- und Versicherungskosten bemessen. Bei der Berechnung der Rückvergütung wird der Betrag auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Das Guthaben aus Rückvergütungen wird nicht verzinst.
(2) Die Höhe der Provisionen und somit der Rückvergütung fällt je nach Shop, bestelltem Produkt und teilweise auch abhängig von anderen Faktoren (z.B. Kundenstatus, besonderen Promotionen) unterschiedlich aus. Die Höhe der Provisionen wird von den einzelnen Partnershops festgelegt und kann von diesen jederzeit geändert werden. Bestimmte Produkte können auch komplett von einer Rückvergütung ausgenommen sein. Die Höhe einer Rückvergütung kann sich auch nach einem Einkauf noch ändern, bspw. wenn boost eine höhere Provisionsstaffel erreicht oder wenn ein Teil der Bestellung storniert wird.
(3) Es können nur tatsächlich an boost ausgeschüttete Provisionen rückvergütet werden. boost ist nicht verpflichtet, dem Nutzer aufgrund von technischen Problemen oder Versäumnissen der Partnershops nicht bestätigte oder nicht empfangene Rückvergütungen zu erstatten oder zu ersetzen. Stellt ein Nutzer fest, dass einer seiner Einkäufe über boost nicht korrekt erfasst ist und somit eine korrekte Rückvergütung nicht stattfinden kann, hat er die Möglichkeit, dies an boost zu melden, woraufhin boost sich bemühen wird, der Ursache nachzugehen (siehe 7.2.6).
(4) Sollte die Höhe einer Provision vom Partnershop nicht korrekt aufgeführt oder an boost übermittelt werden, übernimmt boost keine Gewähr für die angezeigte Rückvergütung und garantiert nicht, dass eine Rückvergütung in der angezeigten Höhe entstehen wird.
(5) In der boost-Plattform (bzw. auf der boost-Website) oder in der boost-Browseraddon angezeigte Angaben zur Höhe von Rückvergütungen beziehen sich auf Nettowerte, stellen für den Nutzer lediglich einen Hinweis dar und sind für boost nicht verbindlich.
7.2.4 Nachverfolgen eines Einkaufs
(1) Um Nachverfolgen zu können, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung durch einen Einkauf entstanden ist oder voraussichtlich entstehen wird, muss der Nutzer bei boost registriert sein und vor dem Einkauf beim Klick auf den von boost bereitgestellten Link zum Shop bei boost eingeloggt gewesen sein. Nur so kann dem Nutzer die durch den getätigten Einkauf generierte Provision zugeordnet und die entsprechende Rückvergütung seinem Nutzerkonto gutgeschrieben werden.
(2) Sobald boost den Einkauf und damit die voraussichtlich entstehende Provision registriert, wird die voraussichtliche Rückvergütung dem Nutzer in seinem Nutzerkonto angezeigt. Zudem wird der Nutzer über eine neue Gutschrift auf seinem Nutzerkonto per Email informiert. Die tatsächliche Rückvergütung entsteht erst zu einem späteren Zeitpunkt, bei Auszahlung der Provision an boost.
(3) Bei der Registrierung des Einkaufs ist boost auf die korrekte Erfassung und Informationsübermittlung durch den Partnershop angewiesen. Verzeichnet ein Shop einen Einkauf nicht als über boost vermittelt, kann keine Rückvergütung stattfinden.
(4) Die angezeigte Höhe der voraussichtlichen Rückvergütung kann sich bis zur Bestätigung des Umsatzes durch den Partnershop und die Auszahlung an boost verändern. Ein angezeigter Betrag reduziert sich z.B. wenn der Nutzer eine Bestellung, die über boost bei einem Partnershop getätigt wurde, ganz oder teilweise storniert.
7.2.5 Ausnahmen
(1) In bestimmten Fällen verdient boost trotz des Einhaltens der Voraussetzungen (siehe 7.2.2) keine Provisionen, so dass auch keine Rückvergütungen entstehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn
- Einstellungen am Computer des Nutzers oder installierte Programme das Tracking behindern oder unmöglich machen (dies kann z.B. durch die Nutzung eines AdBlockers, eines Proxyservers oder das Verhindern der Speicherung von sogenannten Drittanbieter-Cookies der Fall sein),
- der Shop eine Verprovisionierung beim Bestellen bestimmter Produkte, Dienstleistungen oder Warengruppen ausschließt,
- das Tracking des Shops oder des genutzten Affiliate-Netzwerks fehlerhaft ist.
(2) Darüber hinaus dürfen bestimmte Provisionen aus vertraglichen oder rechtlichen Gründen nicht an den Nutzer rückvergütet werden. Hierzu zählen z.B. Provisionen, die aus dem Kauf von Büchern, die der Buchpreisbindung unterliegen, resultieren. Auch kann es im Ausnahmefall vorkommen, dass eine Zuordnung einer Rückvergütung auf einen Nutzer nicht möglich ist, weil der Shop boost die hierfür erforderlichen Informationen nicht übermittelt. Provisionen, die nicht rückvergütet werden können, verbleiben bei boost und werden entsprechend des Gesellschaftszwecks für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet.
(3) Aufgrund der vielfältigen Unwägbarkeiten, auf die boost keinen Einfluss hat, weist boost ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückvergütung nicht garantiert werden kann und der Nutzer gegenüber boost aufgrund entgangener Rückvergütungen keinen rechtlichen Anspruch geltend machen kann.
7.2.6 Fehlermeldungen
(1) Die von boost im Nutzerkonto angezeigten (voraussichtlichen) Rückvergütungen und deren Höhe gelten zwischen boost und dem Nutzer als richtig.
(2) Sofern der Nutzer denkt, dass
- eine Rückvergütung nicht richtig im Nutzerkonto angezeigt wird oder fehlt,
- eine Vergütung vom Händler fälschlicherweise abgelehnt wurde,
- ein Fehler beim Tracking Prozess vorlag,
- oder sonstige Unstimmigkeiten auffallen,
(3) Der Nutzer darf sich bezüglich des Verdachts auf eine entgangene Rückvergütung nie direkt an ein Partnerunternehmen von boost (bzw. einen Partnershop) wenden, sondern ist verpflichtet, immer zunächst boost zu kontaktieren.
7.2.7 Auszahlung von Rückvergütungen an den Nutzer
(1) Der Nutzer kann sich an boost ausgeschüttete Rückvergütungen auf ein privates Bankkonto auszahlen lassen oder diese über boost spenden (siehe Ziffer 8). Voraussetzung für eine Auszahlung an den Nutzer ist, dass die dem Nutzer zustehenden, von boost empfangenen Rückvergütungen den Mindestauszahlungsbetrag von 25 € übersteigen.
(2) Sobald dem Nutzer Rückvergütungen in Höhe von mindestens 25 € zustehen, kann der Nutzer eine Auszahlung auf sein privates Bankkonto anweisen. Hierzu muss der Nutzer seinen Wunsch zur Auszahlung boost unter Nennung seines vollständigen amtlichen Namens, seiner Anschrift sowie seiner deutschen SEPA-Kontoverbindung schriftlich mitteilen (z.B. per Email oder postalisch). Die Auszahlung von Rückvergütungen an Nutzer erfolgt nicht automatisch. Eine Auszahlung kann ausschließlich vom Nutzer selbst veranlasst werden.
(3) Sind die für eine Auszahlung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung innerhalb von zwei Monaten nach Veranlassung der Auszahlung per SEPA-Überweisung auf ein deutsches vom Nutzer zu benennendes Bankkonto. Eine Auszahlung auf nicht-deutsche Bankkonten kann nicht erfolgen.
(4) Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer selbst genannten Daten getätigt. boost übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar falls diese Daten fehlerhaft sind. boost wird von der Verpflichtung zur Auszahlung einer etwaigen Rückvergütung befreit, sofern die von dem Nutzer angegebene Kontoverbindung nicht existiert und/oder einem anderen Kontoinhaber zuzuordnen ist.
(5) Bei Auszahlungen auf Konten von Privatpersonen oder nicht steuerlich begünstigten Gesellschaften erhebt boost eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € pro Auszahlung, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird.
(6) Eine ordnungsgemäße Versteuerung der erworbenen Rückvergütungen obliegt dem Nutzer selbst.
(7) Abtretungen von Auszahlungsansprüchen des Nutzers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch boost.
(8) Ein Anspruch auf Auszahlung der Rückvergütungen verjährt gemäß der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
7.2.8 boost-Addon
(1) Das boost-Addon (auch „boost-Bar“ genannt) ist eine kostenlose Browsererweiterung, die prüft, ob der Nutzer einen boost-Partnershop aufruft. In diesem Fall zeigt das boost-Addon dies mit einem entsprechenden Hinweis an. Per Klick wird der Nutzer auf die boost-Website geleitet, wo er sich auf Wunsch einloggen oder einfach zurück zum Shop klicken kann, so dass beim folgenden Einkauf eine Rückvergütung entstehen kann.
(2) Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erhält der Nutzer das persönliche, weltweite, nicht-ausschließliche, weder übertragbare noch sublizenzierbare Recht, das boost-Addon auf einem in seiner Verfügungsmacht stehenden Computer zu installieren und zu nutzen. Die Einräumung des gewährten Nutzungsrechts kann jederzeit widerrufen werden. boost übernimmt keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb oder die Funktionalität des boost-Addons.
(3) boost behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten des Addons jederzeit zu ändern, einzuschränken oder es einzustellen. Das boost-Addon lädt ggf. automatisch Updates herunter und installiert diese. Updates dienen der Wartung, Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Services. Der Nutzer erklärt sich einverstanden, diese Updates entgegenzunehmen.
(4) Es ist untersagt, das boost-Addon oder einzelne Bestandteile des Addons unentgeltlich oder gegen Entgelt Dritten zu überlassen. Des Weiteren ist es untersagt, ein Sicherungsrecht an den Nutzungsrechten im Hinblick auf das boost-Addon zu bestellen oder das Nutzungsrecht anderweitig zu belasten.
8 Geldspenden
8.1 Spendenmöglichkeiten
Der Nutzer kann boost auf verschiedenen Wegen Spenden zukommen lassen, wofür boost dem Spender eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen kann. Spenden können z.B. per Überweisung auf das boost-Spendenkonto geleistet werden. Spenden können einmalig oder als Dauerspende, als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, geleistet werden. Dauerspenden können jederzeit mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Zudem kann der Nutzer seine über boost verdienten Einnahmen an boost spenden (siehe 8.4 und 8.5). Für alle an boost geleisteten Spenden kann der Spender ein Zuwendungsziel (i.d.R. eine bei boost registrierte Organisation) angeben (siehe Ziffer 9).
8.2 Rolle von boost
boost ist eine steuerrechtlich anerkannte Förderkörperschaft. Alle Zuwendungen, d.h. Spenden und Sponsoringgelder, werden zunächst von boost als Empfänger der Zuwendung vereinnahmt und anschließend zu 100% für die Förderung dritter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen verwendet. Der Nutzer kann für jede geleistete Spende einen Wunsch zur Auszahlung der Spende an eine bestimmte Organisation angeben („Angabe eines Zuwendungsziels“). boost wird in der Regel diesem Wunsch folgen und die Gelder an die gewählte Organisation auszahlen, ist hierzu aber nicht verpflichtet (siehe auch Ziffer 9).
8.3 Zuordnung einer Spende zu einem Nutzerkonto
(1) Eine per Banktransfer geleistete Spende wird im Normalfall in dem persönlichen Nutzerkonto des Nutzers angezeigt, von wo aus er ein Zuwendungsziel angeben kann (siehe Ziffer 9).
(2) Eine Anzeige im eigenen Nutzerkonto findet ggf. nicht statt, wenn der Nutzer explizit die Zuordnung seiner Spende zu einem anderen Nutzerkonto wünscht oder eine Spende ohne Login vornimmt (siehe Ziffer 8.4).
8.4 Spenden Rückvergütungen ohne Registrierung/Login
Der Nutzer hat die Möglichkeit, eine Spende zu leisten, ohne bei boost eingeloggt zu sein. Die Angabe eines Zuwendungsziels kann, auch bei Spenden ohne Login, vor Durchführung der Spende oder im Zuge des Spendenprozesses stattfinden (siehe 9.3).
8.5 Spenden von Rückvergütungen mit Nutzerkonto
(1) Eine Rückvergütung kann ohne Login gespendet werden, indem der Nutzer bereits vor einem Einkauf angibt, dass er eine eventuell entstehende Rückvergütung spenden möchte.
(2) Ein registrierter Nutzer kann die in seinem Nutzerprofil aufgeführten (voraussichtlichen) Rückvergütungen durch einen Klick auf den entsprechenden Button spenden und anschließend ein Zuwendungsziel angeben (siehe Ziffer 9).
8.6 Rechtsverbindlichkeit
Der Spender verpflichtet sich, seine Spende endgültig und ohne Abzüge für etwaige Kosten des Geldtransfers zur Verfügung zu stellen. Zinsen auf noch nicht ausgezahlte Gelder stehen weder dem Spender noch dem Spendenempfänger zu. Die Rückzahlung einer Spende an den Spender ist ausgeschlossen.
8.7 Übertragung der Möglichkeit der Zuwendungszielangabe
Ein Spender kann es auf eigenen Wunsch anderen Nutzern überlassen, ein Zuwendungsziel für seine Spenden anzugeben. In diesem Fall wird die Spende oder ein Teil der Spende dem Nutzerkonto eines vom Spender bestimmten anderen Nutzers gutgeschrieben, so dass dieser ein Zuwendungsziel angeben kann (siehe Ziffer 9). Wird die Bestimmung des Zuwendungsziels einem anderen Nutzer überlassen, so kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.
8.8 Fremdgutschriften
Ein registrierter Nutzer kann auf seinem Nutzerkonto Zuwendungen, also Spenden und Sponsoringgelder, gutgeschrieben bekommen, die er nicht selbst getätigt hat. In diesem Fall bekommt der Nutzer die Möglichkeit, einen Zuwendungsziel für den angezeigten Betrag anzugeben. Solche Zuwendungen können von anderen Nutzern, Unternehmen oder von boost selbst stammen und gutgeschrieben werden. Hierzu zählen auch Gutschriften, die boost aus Kulanz tätigt, wenn z.B. ein Nutzer eine Rückvergütung durch einen Einkauf vermisst, oder Bonusspenden, die bspw. über das „Weitersagen-Programm“ vergeben werden (siehe Ziffer 10). Bei Gutschriften durch boost handelt es nicht um eine Spende des Nutzers, sondern um einen bereits an boost geleisteten Spendenbetrag zu dem der Nutzer ein Zuwendungsziel angeben darf (siehe 8.7). Ein Anspruch auf Gutschriften von nicht selbst getätigten Zuwendungen besteht nicht. Der Nutzer bekommt für Fremdgutschriften, also für Spenden, die er nicht selbst getätigt hat, keine Spendenbescheinigung.
8.9 Spendenbescheinigungen
boost kann dem Spender auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausstellen, sofern alle für die Ausstellung erforderlichen Informationen, insbesondere Name, Email-Adresse und Anschrift vorliegen. Der Nutzer erhält keine Spendenbescheinigung für eine Spende, für die der Nutzer ein Zuwendungsziel angeben durfte, die er jedoch nicht selbst getätigt hat. Spendenbescheinigungen werden in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres jährlich rückwirkend ausgestellt. Ein Anspruch auf Zwischenbescheinigung besteht nicht.
9 Angabe eines Zuwendungsziels
9.1 Grundsätzliches
Im Zusammenhang mit jeder an boost geleisteten Zuwendung oder voraussichtlichen Zuwendung kann mithilfe der boost-Plattform ein Zuwendungsziel, d.h. eine dritte, bei boost registrierte Organisation, angegeben werden. Mit der Auswahl eines Zuwendungsziels verleiht der Nutzer seinem Wunsch zur Unterstützung der entsprechenden Organisation Ausdruck. boost wird diesem Wunsch in der Regel folgen und die Gelder an die gewählte Organisation spenden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
9.2 Rolle von boost bei der Angabe eines Zuwendungsziels
Für die Angabe eines Zuwendungsziels stellt boost lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. boost kann ausdrücklich nicht garantieren, dass alle relevanten Informationen auf der boost-Website oder mit der boost-Plattform verbundenen Seiten vorliegen. boost überprüft die auf der Website bezüglich der Organisationen gemachten Angaben nicht hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern lässt sich lediglich den Gemeinnützigkeitsstatus der Organisation durch Vorlage eines von einem deutschen Finanzamt ausgestellten Freistellungsbescheids nachweisen.
9.3 Angabe eines Zuwendungsziels ohne Nutzerkonto
Ein Nutzer, der nicht bei boost registriert ist und auch kein Nutzerkonto eröffnen möchte, hat im Normalfall die Möglichkeit, im Zuge des Spendenprozesses ein Zuwendungsziel anzugeben. Bei Spenden, die auf Einnahmen über die boost-Plattform zurückzuführen sind, muss der Nutzer in der Regel schon vor dem Zustandekommen einer Einnahme (z.B. vor einem Einkauf) ein Zuwendungsziel angeben.
9.4 Angabe eines Zuwendungsziels mit Nutzerkonto
(1) Ein bei boost registrierter Nutzer kann über sein Nutzerkonto für jede einzelne Zuwendung ein Zuwendungsziel, d.h. i.d.R. einen Zuwendungsempfänger, auswählen. Dies gilt auch für dem Nutzerkonto gutgeschriebene Zuwendungen, die der Nutzer nicht selbst getätigt hat.
(2) Um die Organisationen auch durch mehr Sichtbarkeit und Fürsprache zu fördern, erhält der Nutzer im Laufe des Zuwendungsverteilungsprozesses die Möglichkeit, seine Unterstützung für die gewählte Organisation unter Angabe einer selbst verfassten Nachricht öffentlich zu machen, d.h. auf eines seiner Social Media Profile zu posten (z.B. facebook) und an verschiedenen Stellen der boost-Website (z.B. auf der Startseite oder auf dem jeweiligen Organisationsprofil) oder auf an die boost-Plattform angebundenen Partnerseiten anzeigen zu lassen. Die Veröffentlichung geschieht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers (siehe auch Ziffer 6).
9.5 Zuwendungsziele und Auszahlung der Zuwendungen
(1) Als Zuwendungsziel können nur bei boost registrierte Organisationen ausgewählt werden. Um bei boost als potenzielles Zuwendungsziel gelistet zu werden, muss eine Organisation von einem deutschen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sein und eine gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid) vorweisen können. Zur Überprüfung des steuerlichen Status der Organisation ist boost auf die von der Organisation eingereichten Unterlagen angewiesen.
(2) boost zahlt monatlich Zuwendungen an bei boost registrierte Organisationen aus. Voraussetzungen für eine Auszahlung an eine Organisation sind:
- der Auszahlungsbetrag an die Organisation beträgt mindestens 25,- €,
- es liegt ein gültiger Gemeinnützigkeitsnachweis vor,
- die Organisation verstößt nicht gegen die Nutzungsbedingungen für Organisationen,
- es liegen alle Informationen, die für die Durchführung der Auszahlung nötig sind, vor.
(3) Handelt es sich bei einer Organisation um eine Stiftung und wünscht diese die Auszahlung in Form einer Zustiftung (eine Spende in das Stiftungsvermögen), so kann boost diesem Wunsch folgen. Als Zustifter gilt in diesem Fall boost.
(4) Kann eine geplante Zuwendung an eine Organisation nicht innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ausgezahlt werden, da die Organisation nicht die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt, stellt boost die Mittel anderen förderberechtigten Organisationen zur Verfügung.
9.6 Frist zur Angabe eines Zuwendungsziels
Die Frist zur Angabe eines Zuwendungsziels beträgt sechs Wochen und beginnt mit erster Anzeige der Zuwendung im Nutzerkonto. Gibt der Nutzer innerhalb dieser Periode kein Zuwendungsziel für die Zuwendung an, kann boost die Möglichkeit zur Angabe eines Zuwendungsziels aufheben.
10 Weitersagen-Programm
(1) boost bietet eine Möglichkeit, neue boost-Nutzer zu werben und als Dankeschön nicht selbst getätigte Bonusspenden auf dem eigenen Nutzerkonto gutgeschrieben zu bekommen. Bonusspenden sind Spenden, die von anderen Nutzern an boost geleistet wurden, für die vom Spender jedoch kein Zuwendungsziel angegeben wurde. Der Nutzer bekommt damit die Gelegenheit, für die gutgeschriebenen Spenden ein Zuwendungsziel anzugeben (siehe auch 8.7 & Ziffer 9). Die Höhe der Gutschrift wird auf der boost-Website bekannt gegeben und kann jederzeit geändert werden. Ein neuer Nutzer gilt aus geworben, wenn er sich bei boost registriert und eine erste Spende getätigt hat. Die Gutschrift wird automatisch dem Nutzerkonto des werbenden Nutzers gutgeschrieben.
(2) Der Nutzer darf andere Menschen nicht durch das Verschicken von Einladungen zu boost belästigen. Es dürfen nur Freunde und Verwandte eingeladen werden, von denen der Nutzer denkt, dass sie ein Interesse an der Nutzung von boost haben.
(3) boost kann das Weitersagen-Programm jederzeit aussetzen oder beenden. Im Falle betrügerischer, missbräuchlicher, manipulativer oder illegaler Aktivitäten, wie z.B. der Eröffnung mehrerer Nutzerkonten, der Angabe falscher Namen, der Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen, oder Handlungen, die in irgendeiner Weise diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, kann die Teilnahme am Weitersagen-Programm verweigert und/oder sämtliches Spendenguthaben entzogen werden. Eine weitergehende gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt.
11 Preise
Die Nutzung der boost-Plattform ist für Nutzer kostenlos. Der Nutzer kann boost freiwillige Zuwendungen zukommen lassen. Für die Auszahlung von Rückvergütungen auf ein Privatkonto wird eine Gebühr in Höhe von 5 € pro Zahlung erhoben. Spenden werden kostenfrei und ohne Abzug an dritte bei boost registrierte Organisationen ausgezahlt.
12 Inaktivität
Sollte sich ein Nutzer trotz Guthabens auf seinem Nutzerkonto 9 Monate lang nicht einloggen, so zählt er als inaktiv und boost versendet eine Erinnerungsemail mit der Aufforderung sich einzuloggen. Reagiert der Nutzer hierauf nicht innerhalb von 3 Monaten und bleibt weiterhin inaktiv (d.h. er loggt sich nicht in sein Nutzerkonto ein), so wird das Nutzerkonto deaktiviert und eventuell angesammelte Einnahmen fallen an boost.
13 Migration zu WeCanHelp.de
(1) Mit der Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass sämtliche Daten und Angaben an Bildungsspender gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Thüringer Straße 42, 34212 Melsungen, übertragen werden können, um dem Nutzer auf der Seite WeCanHelp.de eine reibungslose Fortführung des Angebots anbieten zu können.
(2) Der Datenübertragung kann bis 20.11.2017 per Email an info@boost-project.com widersprochen werden.
(3) Die Migration ist für Ende 2017 geplant und wird angekündigt.
14 Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis kann vom Nutzer jederzeit per schriftliche Mitteilung (z.B. per Email) fristlos gekündigt werden. Daraufhin werden alle seine personenbezogenen Daten gelöscht.
(2) boost kann das Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. In dieser Zeit hat der Nutzer die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte der Nutzer nicht innerhalb der Frist reagieren, werden alle personenbezogenen Daten des Nutzers gelöscht.
(3) Sollten dem Nutzer zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung noch Einnahmen zustehen, kann sich der Nutzer diese ungeachtet des Mindestauszahlungsbetrags auszahlen lassen, sofern der Auszahlungsbetrag über der Auszahlungsgebühr liegt. Alternativ kann der Nutzer sein Guthaben gebührenfrei über boost spenden. Reagiert der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen auf die Aufforderung über die Verwendung des Guthabens zu bestimmen und liegt boost keine Kontoverbindung des Nutzers für eine Auszahlung vor, fällt das Guthaben an boost.
(4) Mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses erlischt die Möglichkeit des Nutzers, ein Zuwendungsziel für noch nicht verteilte Spenden anzugeben. Ferner kann es sein, dass eine Zuwendungsbescheinigung für geleistete Spenden nicht ausgestellt werden kann, wenn boost die hierfür erforderlichen Informationen durch die Löschung der personenbezogenen Daten nicht mehr vorliegen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch boost ist vor allem ein Verstoß gegen die Ziffer 5 dieser Nutzungsbedingungen. Vor endgültiger Löschung des Nutzerkontos soll dem Nutzer die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
(6) boost kann dem Nutzer jederzeit einzelne oder alle Funktionalitäten der boost-Plattform sperren, insbesondere die Möglichkeit Inhalte auf der boost-Website oder verbundenen Seiten einzustellen oder zu ändern. boost ist zudem berechtigt, alle eingestellten Inhalte zu überprüfen, zu sperren oder zu löschen, bspw. wenn der Verdacht besteht, dass Rechte von Dritten, Gesetze oder Nutzungsbedingungen verletzt wurden.
15 Haftungsausschluss
(1) Die Haftung von boost wird für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von boost, sofern der Nutzer Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Vom unter vorgenannten Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche
- aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Pflichtverletzung von boost, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
- wegen Arglist oder aus Garantie
- nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
(3) Zum besseren Verständnis des Umfangs der Haftungsbeschränkung weist boost ausdrücklich auf die folgenden Haftungsausschlüsse hin:
(a) boost bemüht sich darum, den jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb der boost-Plattform sicherzustellen, garantiert jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit der Internetplattform. Die Gesellschaft haftet nicht für Übertragungsverzögerungen, Ausfälle oder sonstige technische Störungen.
(b) boost haftet nicht für fehlerhaft zugeordnete Einnahmen oder Zuwendungen, auch dann nicht, wenn diese durch technische Fehler, bspw. in der Programmierung der Internetseite, zustande gekommen sind.
(c) boost übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angezeigten Provisionssätze und der erwarteten Rückvergütungen. Es werden nur tatsächlich erwirtschaftete Provisionen anteilig rückvergütet.
(d) boost haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der von den Organisationen bzw. deren Repräsentanten eingegeben Informationen. Des Weiteren haftet boost nicht für Inhalte, die von anderen Nutzern auf der boost-Website oder verbundenen Websites eingepflegt und veröffentlicht werden. Insbesondere haftet boost nicht für Inhalte, die gegen das geistige Eigentum (z.B. Urheberrechte oder Markenrechte) oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen.
(e) boost haftet nicht für die Inhalte verlinkter Seiten und distanziert sich ausdrücklich von diesen. Ferner haftet boost nicht für eventuelle Schäden, die durch den Gebrauch verlinkter Internetseiten entstehen.
(f) boost ergreift Maßnahmen, um alle personen- und organisationsbezogenen Daten bestmöglich zu schützen. Die Gesellschaft haftet jedoch nicht für den unbefugten Zugriff auf Daten durch Dritte, z.B. durch „Hacker“.
(g) boost ist nur Werbepartner der auf boost integrierten Shops und haftet somit weder für die von Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen noch für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzern und Unternehmen. Vertragsabschlüsse im Rahmen der Einkäufe bei den Partnerunternehmen kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Partnerunternehmen zustande. Das Verhältnis zwischen Nutzer und Partnerunternehmen ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Unternehmen geregelt. boost haftet nicht für entgangene Provisionen.
(h) Der Nutzer hat boost von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen schadlos zu halten, die durch einen Missbrauch des Angebots von boost und den Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können.
16 Schlussbestimmungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen können von Seite der Gesellschaft ohne Nennung von Gründen jederzeit geändert werden. Registrierte Nutzer werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail über die geänderten Bedingungen informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Nutzer, wird das Nutzerkonto inklusive aller persönlichen Daten gelöscht und das Nutzungsverhältnis endet.
(2) Soweit rechtlich zulässig ist Gerichtsstand der Sitz von boost. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Berlin, Oktober 2017